"Ich nehme dich an als |
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Das kirchliche Eherecht der katholischen Kirche ist im Codex Iuris Canonici zusammengefasst. Dogmatisch versteht die katholische Theologie die Ehe als eine mit der Schöpfungsordnung gegebene »Ordnung von Anfang an«. Theologisch ist sie Sakrament, das sich die (getauften) Eheleute gegenseitig spenden, rechtlich ein Vertrag, den sie in beiderseitiger Willensübereinstimmung eingehen. |
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Die kanonische Eheschließungsform besteht in der Erklärung des Ehekonsenses vor einem bevollmächtigten kirchlichen Amtsträger und zwei Zeugen. Zu ihrer Einhaltung sind alle Katholiken verpflichtet, auch wenn sie einen Nichtkatholiken heiraten (Formpflicht); doch kann in diesem Fall Dispens gewährt werden. Gefordert aber bleibt, dass der Ehekonsens in einer öffentlichen Form erklärt wird, z.B. in standesamtlicher oder religiöser Form. Zum Schutz der Ehe hat die katholische Kirche eine geordnete Ehegerichtsbarkeit aufgebaut. Quelle: Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2005 |
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